Gestern am 8. April 2013,
knapp 172 Tage nach seiner Flucht traf der dringend tatverdächtige Onur U. in
Tegel ein. Er wird beschuldigt, die Hauptschuld am Tod von Jonny K. zu haben.
Zusammen mit 5 Komplizen hat er in der
Nacht des 14 Oktober 2012 Jonny K. am Alexanderplatz mit Schlägen und Tritten
so schwer verletzt, dass dieser nur wenige Tage später an den Verletzungen starb.
Onur U., von allen als
Anstifter dieser entsetzlichen Tat bezeichnet, entzog sich feige wenige Tage
nach der Tat der Verhaftung und floh in die Türkei, deren Staatsbürgerschaft er
neben der Deutschen innehat, wie er Pressevertretern gegenüber behauptete.
Was hat ihn nun bewogen
sich der deutschen Justiz zu stellen, nachdem die Türkei vor vier Tagen ein
Verfahren gegen ihn eingeleitet hat? Doch nicht das Schuldbewusstsein, oder
etwa ein schlechtes Gewissen, sondern vermutlich
die Angst vor einer viel härteren Strafe, die ihn möglicherweise in der Türkei treffen
könnte. Dort hätten ihn etwas 30 Jahre Haft in einem türkischen Gefängnis
erwartet.
In Deutschland, nachdem er
nun doch lieber Deutscher sein will, obwohl er das vor Journalisten, die ihn
vor Wochen aufgefunden haben, geleugnet hatte, wird
er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, wenn es zu einer Verurteilung kommen
sollte. Das bedeutet maximal 10 Jahre, bei guter Führung entsprechend weniger.
Nach all diesen Gesichtspunkten
ist es sicherlich vorteilhaft, mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen und
sich bei Straffälligkeit, die Günstigste davon auszusuchen.
Was bedeutet die
Verhaftung für die Angehörigen von Jonny
K? Genugtuung? Ist es Genugtuung, den möglichen Schuldigen am Tode des Bruders,
des Sohnes verurteilt zu sehen? Sicher nicht.
Aber um auf die doppelten
Staatsbürgerschaften zurückzukommen. Seit Jahren läuft darüber eine konträre
Diskussion. Die Einen verlangen eine Entscheidung, zu welchem Staat sich der Staatsbürger zugehörig fühlt. Für welchen Staat und dessen Staatsbürgern er
Verantwortung übernehmen will. Welche Sprache er erlernen will und in der er
künftig kommunizieren will?
Die andere Partei findet es gut,
so wie es ist.
Es verlangt aber schon
nach einer Entscheidung. So wie es jetzt läuft, ist es nicht Halbes und nichts
Ganzes. Man kann nicht mit einem „Hintern auf zwei Hochzeiten tanzen“! Die
Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft sollte auch Konsequenzen haben. Wer
die Staatsbürgerschaft annehmen will
und sich dem Grundgesetz unterstellt, sollte auch der Sprache mächtig sein oder
zumindest willens, diese zu erlernen und sich auf alle Vor- und Nachteile
einstellen, die diese Entscheidung mit sich bringt.
Wer nicht die Deutsche
Staatsbürgerschaft möchte, es ist ja jedem freigestellt, kann auch wieder in
sein Heimatland zurückreisen. Er kann jederzeit als Tourist nach Deutschland
zurückkommen. Er hätte dann allerdings keinen Anspruch auf die Vorteile, die
das soziale Netz den Bürgern bietet.
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