Dienstag, 9. April 2013

Doppelte Staatsbürgerschaft ein Auslaufmodell?




Gestern am 8. April 2013, knapp 172 Tage nach seiner Flucht traf der dringend tatverdächtige Onur U. in Tegel ein. Er wird beschuldigt, die Hauptschuld am Tod von Jonny K. zu haben. Zusammen  mit 5 Komplizen hat er in der Nacht des 14 Oktober 2012 Jonny K. am Alexanderplatz mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt, dass dieser nur wenige Tage später an den Verletzungen starb.
Onur U., von allen als Anstifter dieser entsetzlichen Tat bezeichnet, entzog sich feige wenige Tage nach der Tat der Verhaftung und floh in die Türkei, deren Staatsbürgerschaft er neben der Deutschen innehat, wie er Pressevertretern gegenüber behauptete.

Was hat ihn nun bewogen sich der deutschen Justiz zu stellen, nachdem die Türkei vor vier Tagen ein Verfahren gegen ihn eingeleitet hat? Doch nicht das Schuldbewusstsein, oder etwa ein schlechtes Gewissen,  sondern vermutlich die Angst vor einer viel härteren Strafe, die ihn möglicherweise in der Türkei treffen könnte. Dort hätten ihn etwas 30 Jahre Haft in einem türkischen Gefängnis erwartet.
In Deutschland, nachdem er nun doch lieber Deutscher sein will, obwohl er das vor Journalisten, die ihn vor Wochen aufgefunden haben, geleugnet hatte,  wird er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte. Das bedeutet maximal 10 Jahre, bei guter Führung entsprechend weniger.

Nach all diesen Gesichtspunkten ist es sicherlich vorteilhaft, mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen und sich bei Straffälligkeit, die Günstigste davon auszusuchen.

Was bedeutet die Verhaftung  für die Angehörigen von Jonny K? Genugtuung? Ist es Genugtuung, den möglichen Schuldigen am Tode des Bruders, des Sohnes verurteilt zu sehen? Sicher nicht.

Aber um auf die doppelten Staatsbürgerschaften zurückzukommen. Seit Jahren läuft darüber eine konträre Diskussion. Die Einen verlangen eine Entscheidung, zu welchem Staat sich der  Staatsbürger zugehörig fühlt.  Für welchen Staat und dessen Staatsbürgern er Verantwortung übernehmen will. Welche Sprache er erlernen will und in der er künftig kommunizieren will?
Die andere Partei findet es gut, so wie es ist.

Es verlangt aber schon nach einer Entscheidung. So wie es jetzt läuft, ist es nicht Halbes und nichts Ganzes. Man kann nicht mit einem „Hintern auf zwei Hochzeiten tanzen“! Die Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft sollte auch Konsequenzen haben. Wer die Staatsbürgerschaft  annehmen will und sich dem Grundgesetz unterstellt, sollte auch der Sprache mächtig sein oder zumindest willens, diese zu erlernen und sich auf alle Vor- und Nachteile einstellen, die diese Entscheidung mit sich bringt.
Wer nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft möchte, es ist ja jedem freigestellt, kann auch wieder in sein Heimatland zurückreisen. Er kann jederzeit als Tourist nach Deutschland zurückkommen. Er hätte dann allerdings keinen Anspruch auf die Vorteile, die das soziale Netz den Bürgern bietet.

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